Steuerfreie Entlastungsprämie beschlossen: Bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte möglich

Zur Abfederung gestiegener Energiepreise hat der Bundestag eine neue steuerfreie Entlastungsprämie auf den Weg gebracht. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten demnach bis zu 1.000 Euro zusätzlich zum Gehalt auszahlen – ohne Abzüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Regelung orientiert sich in ihrer Ausgestaltung an der früheren Inflationsausgleichsprämie.

Die Zahlung ist freiwillig und kann flexibel gestaltet werden. Möglich sind sowohl einmalige Beträge als auch Teilzahlungen, etwa monatlich. Auch Sachleistungen wie Gutscheine sind zulässig. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Finanzierung durch Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile ist ausgeschlossen.

Der steuerliche Begünstigungszeitraum beginnt mit Inkrafttreten des Gesetzes und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Voraussetzung dafür ist noch die Zustimmung des Bundesrates sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst danach ausgezahlte Prämien profitieren von der Steuerfreiheit.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne – unabhängig von Beschäftigungsart oder Arbeitszeit. Dazu zählen unter anderem Voll- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende oder Beschäftigte in Elternzeit. Auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse können jeweils berücksichtigt werden, sofern sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern bestehen.

Wichtig ist, dass ein Bezug zu den gestiegenen Energiepreisen erkennbar gemacht wird. Dafür genügt bereits ein entsprechender Hinweis im Rahmen der Gehaltsabrechnung. Eine gesonderte Vereinbarung ist nicht erforderlich.

Für Unternehmen bietet die Prämie die Möglichkeit, ihre Beschäftigten gezielt zu entlasten und gleichzeitig Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Für Beschäftigte entsteht kein zusätzlicher Aufwand, da die Auszahlung über die Lohnabrechnung erfolgt.

Die neue Regelung dürfte – ähnlich wie frühere Maßnahmen – auf breite Resonanz stoßen. Weitere Detailfragen zur praktischen Umsetzung werden voraussichtlich in den kommenden Monaten konkretisiert.

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