Kurzarbeitergeld bis Ende 2026

Die Bundesregierung plant die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern ~ die Verlängerung soll noch im Dezember 2025 offiziell verabschieden werden.

Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld, die eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten ermöglicht, sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen. Angesichts der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage bleibt diese verlängerte Bezugsdauer nun doch bestehen. Der Koalitionsausschuss hat am 27. November 2025 entsprechende Beschlüsse gefasst, die sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte entlasten sollen.

Die Bundesregierung plant, die Verlängerung noch im Dezember 2025 offiziell zu verabschieden. Damit bleibt Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 in der aktuellen Form verfügbar. Unternehmen erhalten so mehr Flexibilität, um auf Auftragsrückgänge reagieren zu können, ohne Personal abbauen zu müssen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und wirtschaftliche Belastungen abzufedern.

An den finanziellen Rahmenbedingungen ändert sich nichts: Beschäftigte erhalten weiterhin 60 Prozent des Nettoentgeltausfalls, mit 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind. Der Anspruch besteht wie bisher nur, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall nachgewiesen wird – das heißt, mindestens ein Drittel der Belegschaft muss einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent im Monat haben. Außerdem müssen betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit gemeldet worden sein. Voraussetzung bleibt ebenfalls, dass der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist.

Die verlängerte Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um Unternehmen in herausfordernden Branchen – etwa der Automobilindustrie – zusätzliche Planungssicherheit zu bieten. Da viele Betriebe weiterhin mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert sind, soll die Maßnahme über 2025 hinaus fortgeführt werden, um mögliche Schwankungen auch künftig besser abzufangen.

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