Geplante Anpassungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Bundesministerium der Justiz sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Mitte April 2026 einen Referentenentwurf zur punktuellen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Anlass ist unter anderem die notwendige Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sowie das 20-jährige Bestehen des Gesetzes.

Die geplanten Änderungen sind insgesamt moderat und konzentrieren sich vor allem auf Klarstellungen und die Stärkung der Rechtsdurchsetzung. So soll etwa die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von bisher zwei auf vier Monate verlängert werden. Zudem ist vorgesehen, den Begriff „Alter“ künftig als „Lebensalter“ zu fassen, um den Diskriminierungsschutz klarer zu definieren.

Auch im Bereich der sogenannten Kirchenklausel sollen Anpassungen erfolgen. Künftig soll deutlicher geregelt werden, dass eine unterschiedliche Behandlung nur dann zulässig ist, wenn die Religionszugehörigkeit eine wesentliche berufliche Anforderung darstellt und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese soll künftig stärker in die Rechtsdurchsetzung eingebunden werden, unter anderem durch die Möglichkeit eines Streitschlichtungsverfahrens sowie eine aktivere Rolle in Gerichtsverfahren als Beistand oder durch Stellungnahmen.

Darüber hinaus sind Erweiterungen des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes geplant. Dieser soll insbesondere im Hinblick auf das Merkmal Geschlecht sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft gestärkt werden. Zudem soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet und künftig auch auf Bereiche wie Wohnungsmarkt, Fitnessstudios oder Fahrschulen angewendet werden.

Insgesamt handelt es sich um eine Anpassung des AGG, die primär europarechtliche Vorgaben umsetzt und bestehende Regelungen präzisiert. Weitergehende Reformen, etwa zur Verbandsklage oder zum sogenannten „AGG-Hopping“, sind in diesem Entwurf nicht enthalten und wurden von Verbänden entsprechend kritisch bewertet.

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