Bundestariftreuegesetz in Kraft: Neue Anforderungen für Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen

Das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist seit dem 1. Mai 2026 in Kraft und bringt spürbare Veränderungen für Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes anstreben oder bereits ausführen.

Kernpunkt ist, dass Bundesaufträge ab einem Volumen von 50.000 Euro grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen verpflichten. Das gilt unabhängig davon, ob eine Tarifbindung besteht oder nicht.

Damit verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele. Im Mittelpunkt stehen faire Wettbewerbsbedingungen, bessere Arbeitsstandards und eine Stärkung der Tarifbindung insgesamt. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Unternehmen allein über niedrigere Personalkosten Wettbewerbsvorteile erzielen.

Für die Praxis bedeutet das, dass tarifliche Mindeststandards zu Vergütung, Arbeitszeiten und Urlaub verbindlich vorgegeben werden. Diese werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung festgelegt.

Die Einhaltung wird künftig durch eine neue Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung kontrolliert. Unternehmen erhalten zudem die Möglichkeit, sich vorab zertifizieren zu lassen, um Vergabeverfahren effizienter zu gestalten.

Aus politischer Sicht steht das Gesetz für mehr Fairness im Wettbewerb. Aus Unternehmenssicht wird jedoch auch Kritik laut, insbesondere im Hinblick auf zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die praktische Umsetzung.

Für Unternehmen mit öffentlichem Auftragsbezug gilt daher vor allem, die eigenen Prozesse zu überprüfen, Compliance sicherzustellen und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen.

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