Aktivrente - Beschäftigung im Rentenalter
Mit dem Rentenpaket hat der Bundestag die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern deutlich erleichtert.
Zentrale Elemente sind die Einführung der Aktivrente und die Abschaffung des Anschlussverbots nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ziel ist es, Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Die Aktivrente erlaubt es Beschäftigten im Rentenalter, bei Weiterarbeit bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Dadurch wird die Erwerbstätigkeit nach Renteneintritt attraktiver, während Arbeitgeber vom Erhalt von Erfahrung und zusätzlicher Arbeitskraft profitieren.
Arbeitsrechtlich endet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Ein unbefristeter Vertrag besteht fort und kann nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden; eine Kündigung wegen des Alters ist unzulässig. Häufig enthalten Arbeits-, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen jedoch Regelungen, wonach das Arbeitsverhältnis mit Eintritt in den Ruhestand endet. Fehlt eine solche Regelung, läuft das Arbeitsverhältnis unverändert weiter.
Auch bei einer vorgesehenen Beendigung kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Nach § 41 Satz 3 SGB VI können Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbaren, den Beendigungszeitpunkt hinauszuschieben, auch mehrfach. Diese Hinausschiebensvereinbarung ermöglicht eine rechtssichere Weiterbeschäftigung und bedarf nur der Textform. Bei einer Weiterbeschäftigung über tarifliche Altersgrenzen hinaus ist der Betriebsrat zu beteiligen.
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt zudem das Anschlussverbot für Arbeitnehmer im Rentenalter. Damit können frühere Beschäftigte beim selben Arbeitgeber wieder sachgrundlos befristet eingestellt werden. Zulässig sind Befristungen bis zu zwei Jahren mit höchstens drei Verlängerungen sowie insgesamt maximal acht Jahre oder zwölf befristete Verträge.
Insgesamt gewinnen Arbeitgeber deutlich mehr Flexibilität bei der Weiterbeschäftigung oder Rückgewinnung von Rentnerinnen und Rentnern.
