Moderne Mitarbeitenden-Mobilität

Unternehmen bieten heute vielfältige Mobilitätsleistungen – Dienstwagen, Jobticket, Homeoffice, Fahrradleasing, Mobilitätsbudgets. Doch häufig bleiben Nutzung und Wirkung hinter den Erwartungen zurück: Angebote passen nicht zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Beschäftigten, Nachhaltigkeitsziele werden verfehlt, Akzeptanz fehlt.

Reform des Arbeitszeitgesetzes

Die Diskussion um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gewinnt erneut an Fahrt. Eine vollständige Abschaffung ist aufgrund europäischer Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten rechtlich nicht möglich. Kritisiert wird vor allem das starre System der täglichen Acht-Stunden-Grenze mit elf Stunden Ruhezeit, das in vielen Branchen nicht mehr zur modernen Arbeitsrealität passt. Arbeitgeber fordern vor allem mehr Planungssicherheit, Flexibilität und weniger Bürokratie.

Frauen in Führungspositionen

"Frauen sind in Führungspositionen in Deutschland weiterhin deutlich unterrepräsentiert."

Im Jahr 2024 war nur knapp jede dritte Führungskraft weiblich (29,1 Prozent) – ein Wert, der seit zehn Jahren nahezu stagniert und deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 35,2 Prozent liegt. Während Länder wie Schweden, Lettland oder Polen deutlich höhere Frauenanteile in Führung verzeichnen, bleibt Deutschland im europäischen Vergleich zurück.

Beschäftigung im Rentenalter

Mit dem Rentenpaket hat der Bundestag die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern deutlich erleichtert. Zentrale Elemente sind die Einführung der Aktivrente und die Abschaffung des Anschlussverbots nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ziel ist es, Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Bundesregierung plant die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern ~ die Verlängerung soll noch im Dezember 2025 offiziell verabschieden werden.

Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen – etwa Krankheit, Pflege von Angehörigen oder saisonbedingte Auftragslagen. Dann muss der Resturlaub bis spätestens 31. März genommen werden; ein Antrag ist nicht nötig.

Mindestlohn: Anhebung im Januar 2026

Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar auf 13,90 Euro. In einer zweiten Stufe wird er 2027 auf 14,60 Euro angehoben.

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